Schulabschlüsse in der Oberschule

Deutsch, Englisch, Mathem., Naturw., 2. Fremdsprachealle anderen Fächer ohne LeistungsdifferenzierungAnmerkungen

  • Einfache Berufsbildungsreife nach Klasse 9 oder 10

 

in allen G-Kursen mindestens ausreichende Leistungen (Zensur „4“)

Eine „5“ in einem E-Kurs wird für die Abschlussvergabe wie eine „4“ in einem G-Kurs gewertet.

in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen („4“)

Die geforderten Zensuren dürfen einmal unterschritten werden.

Eine mindestens befriedigende Leistung in der Projektarbeit kann eine „5“ ausgleichen, jedoch nicht in den Fächern Deutsch, Englisch u. Mathematik.

Erwerb:

Nach Klasse 9 oder am Ende des 1. Halbjahres in Klasse 10 ohne Prüfungen

Am Ende der 10. Klasse durch eine Prüfung

  • Erweiterte Berufsbildungsreife am Ende der Jahrgangsstufe 10

in allen G-Kursen mindestens ausreichende Leistungen (Zensur „4“)

Eine „5“ in einem E-Kurs wird für die Abschlussvergabe wie eine „4“ in einem G-Kurs gewertet.

in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen („4“)

Ausnahme:

Die geforderten Zensuren dürfen einmal unterschritten werden.

Eine mindestens befriedigende Leistung in der Projektarbeit kann eine „5“ ausgleichen, jedoch nicht in den Fächern Deutsch, Englisch u. Mathematik.

Nicht mehr als eine Prüfungsleistung „5“, keine Prüfungsleistung „6“.

  • Mittlerer Schulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10

Teilnahme am Unterricht in mindestens zwei E-Kursen, Zensuren jeweils mindestens „4“

in den G-Kursen mindestens jeweils die Zensur „3“

 

in zwei Fächern mindestens befriedigende Leistungen (Zensur „3“)

in den anderen Fächern mindestens ausreichende Leistungen (Zensur „4“)

 

Die SchülerInnen müssen in mindestens zwei E-Kursen unterrichtet werden.

Die geforderten Zensuren dürfen einmal um eine Stufe unterschritten werden.

Die Zensur der Projektarbeit kann eine Zensur in einem anderen Fach ausgleichen, jedoch nicht in den Prüfungsfächern Deutsch, Englisch und Mathematik. (Verrechnung 1:1)

Die 2. Fremdsprache wird grundsätzlich auf E-Kurs-Niveau unterrichtet.

Nicht mehr als eine Prüfungsleistung „5“, keine Prüfungsleistung „6“.

 

 

  • Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe

 

 

Teilnahme am Unterricht in mindestens drei E-Kursen (zwei Fächer von Deutsch, Englisch u. Mathem. verpflichtend)

Zensurendurchschnitt dieser Fächer: mindestens 3,0

In den ggf. verbleibenden E-Kursen mindestens der Durchschnitt „4“

In den ggf. verbleibenden G-Kursen mindestens der Durchschnitt „2“, keine Zensur „5“ oder „6“

Zensurendurchschnitt von mindestens 3,0

Keine Zensur „5“oder „6“ 

Die SchülerInnen müssen in mindestens drei E-Kursen unterrichtet werden.

Die 2. Fremdsprache wird grundsätzlich auf E-Kurs-Niveau unterrichtet.

Projektarbeit

Die Projektarbeit ist die formale Zulassungsvoraussetzung für die mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfungen. Diese Arbeit wird im 1. Halbjahr der 10. Klasse angefertigt. Die Note ergibt sich aus der Arbeit, der Präsentation und einem Gespräch über die Arbeit. Das Fach, das Thema und die Note werden im Zeugnis vermerkt.

Mündliche Abschlussprüfungen

In einem frei gewählten Fach (jedoch nicht Deutsch, Englisch, Mathematik und Sport) findet zum Ende des 2. Halbjahres der 10. Klasse eine mündliche Abschlussprüfung statt. Die Zensur der Prüfung fließt zu einem Drittel in die Gesamtnote des Faches ein.

Schriftliche Abschlussprüfungen

In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik finden am Ende der 10. Klasse schriftliche Abschlussprüfungen statt. Auch hier fließt die Prüfungsleistung zu einem Drittel in die Gesamtnote ein.

 

In den mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfungen darf nicht mehr als eine „5“ erreicht werden. Der Vermerk „nicht beurteilbar“ wird wie die Note „5“ behandelt.


Alfred Fiege

Stufenleiter 8-10